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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Lanz-Coaching | Inhaberin: Linda Lanz | Zum Lohbau 3, 51588 Nümbrecht § 1 Anwendungsbereich und Geltung (1) Alle Leistungen und Angebote von Lanz-Coaching (nachfolgend „Anbieter“) erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, welche der Anbieter mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die angebotenen Dienstleistungen schliesst. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. (2) Sofern der Kunde vom Anbieter Newsletter/Mailings bezieht, Beratungs- oder Coachingverträge eingeht und/oder Seminare/Workshops/Veranstaltungen bucht, wird die ausschliessliche Geltung dieser AGB vereinbart. Die Inanspruchnahme der Angebote ohne vorherige Anerkennung dieser AGB ist nicht gestattet. Die Anerkennung der AGB kann auch durch die Bestätigung eines Angebots oder die Zahlung einer Rechnung erfolgen und bedarf keiner gesonderten schriftlichen Zustimmung. (3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB / Privatkunden) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB / Unternehmenskunden). • Verbraucher (B2C): Jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. • Unternehmer (B2B): Eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (4) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. § 2 Leistungen von Lanz-Coaching und Vertragsschluss (1) Der Anbieter erbringt für Privatpersonen (B2C) und Unternehmenskunden (B2B) individuelle Coachingdienstleistungen, Beratungen, Workshops und Seminare. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, handelt es sich hierbei um einen Dienstleistungsvertrag (gemäß § 611 BGB). Der Anbieter schuldet dem Kunden die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung mit der erforderlichen Sorgfalt, nicht jedoch die Erbringung eines konkreten Erfolgs oder Werks. Die Umsetzung und Erreichung persönlicher oder geschäftlicher Ziele liegt allein in der Verantwortung des Kunden. (2) Der Vertragsschluss zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann mündlich, via Videocall (z. B. Zoom) oder schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen. (3) Der Anbieter ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede berechtigt, die geschuldeten Leistungen in Absprache mit dem Kunden auch via Telefon oder digitaler Videokonferenz-Tools (z. B. Zoom) zu erbringen. (4) In Bezug auf die zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht dem Anbieter hinsichtlich der Ausführung und Methodik ein Leistungsbestimmungsrecht nach deutschem Recht zu. § 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung (1) Für die Teilnahme an Trainings-, Coaching- oder Seminarveranstaltungen gelten die in den Kursprogrammen/Anmeldeformularen angegebenen Preise oder die individuell vereinbarten Preise (insb. bei exklusiven Workshops für Unternehmenskunden). (2) Sofern nicht anders deklariert oder individuell vereinbart, sind sämtliche Preisangaben des Anbieters grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (aktuell 19 %). Hinweis für B2C: Gegenüber Privatkunden (Verbrauchern) werden Endpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. (3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die vereinbarte Vergütung bzw. Teilnahmegebühr unmittelbar bei Buchung/Rechnungsstellung fällig. Wurde die Gebühr bis zum Beginn der Veranstaltung oder des Coachings nicht gezahlt, besteht kein Anspruch auf Teilnahme oder Leistungserbringung. (4) Die Preise beinhalten die reinen Coaching-/Veranstaltungsleistungen und die Coaching-/Veranstaltungsunterlagen. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit den Coachings, Workshops und Seminaren, wie beispielsweise Verpflegung, Übernachtungs- und Fahrtkosten, hat der Kunde selbst zu tragen. Ein Nichterscheinen oder eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung oder Rückerstattung der Gebühr. (5) Der Anbieter stellt dem Kunden stets eine ordnungsgemässe Rechnung aus. Diese kann digital als PDF-Datei per E-Mail übermittelt werden.

§ 4 Anfahrtskosten / Kilometergeld (1) Finden die Coachings auf Wunsch des Kunden nicht an einem vom Anbieter vorgegebenen Ort statt, sondern an einem vom Kunden gewählten Ort (z. B. beim Kunden vor Ort, im Freien oder an Drittorten), können zusätzliche Anfahrtskosten von 0,75€ pro Kilometer (Kilometergeld) anfallen. § 5 Absagen, Stornierungen und Terminverschiebungen durch den Auftraggeber Unternehmenskunden (B2B) 1. Die Vereinbarung von Terminen für Unternehmenscoachings, Workshops, Seminare und Beratungsleistungen (nachfolgend „Veranstaltung“) ist für beide Seiten verbindlich. Da es sich hierbei um exklusive Buchungen handelt, für die der Coach erhebliche Vorbereitungszeit aufwendet und Kapazitäten blockiert, wird für den Fall einer Absage, Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber ein Ausfallhonorar vereinbart. 2. Eine Stornierung oder Verschiebung der Veranstaltung durch den Auftraggeber hat schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen. 3. Sagt der Auftraggeber die vereinbarte Veranstaltung ab oder verschiebt er diese, werden folgende Stornierungsgebühren auf das vereinbarte Gesamthonorar fällig: a) Bis zu 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: Eine Stornierung oder Verschiebung ist kostenfrei möglich. b) Bei Absagen werden, die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. c) Weniger als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: Bei Absagen fallen 100 % des vereinbarten Gesamthonorars als Ausfallhonorar im Sinne des § 615 BGB (Annahmeverzug) an. Der Coach muss sich in diesem Fall den Wert desjenigen nicht anrechnen lassen, was er infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. 4. Sonderregelung für Terminverschiebungen(Umbuchungen) weniger als 14 Kalendertage vor dem Termin

a) Wünscht der Auftraggeber weniger als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin eine Verschiebung (Umbuchung) des Coachings/der Veranstaltung auf einen neuen Termin, so liegt es im Ermessen des Coaches, diesem Wunsch stattzugeben. b) Wird ein neuer Termin vereinbart, entfällt die reguläre Stornierungsgebühr von 100 %. Stattdessen wird eine pauschale Umbuchungsgebühr in Höhe von 25 % des vereinbarten Gesamthonorars fällig. Diese Gebühr versteht sich als Ausfallentschädigung für den blockierten Originaltermin und ist zusätzlich zum vollen Honorar des nachgeholten Termins zu zahlen. c) Bereits vom Auftraggeber geleistete Anzahlungen oder Vorauszahlungen werden vom Coach einbehalten. Sie werden zunächst mit der fälligen Umbuchungsgebühr (25 %) sowie eventuellen Fremdkosten (gemäss Buchstabe d) verrechnet. Der verbleibende Restbetrag der Anzahlung wird auf das Honorar des neuen Nachholtermins angerechnet. d) Unabhängig vom Zeitpunkt der Absage oder Verschiebung hat der Auftraggeber alle bereits entstandenen und nicht mehr kostenfrei stornierbaren Fremdkosten (wie z. B. Reisekosten, Hotelbuchungen, Raummieten oder Materialkosten), die dem Coach im Vertrauen auf die Durchführung der Veranstaltung entstanden sind, in voller Höhe zu erstatten. 5. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Coach durch die Absage oder Verschiebung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist. Privatkunden (B2C) 1. Einzel-Coachings & Erstgespräche (1) Absagen oder Terminverschiebungen bis mindestens 12 Stunden vor dem gebuchten Termin sind kostenfrei möglich. (2) Bei Absagen weniger als 12 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird der Termin zu 100 % in Rechnung gestellt (Ausfallhonorar), da der Termin so kurzfristig nicht neu vergeben werden kann. 2. Workshops, Seminare und Gruppenveranstaltungen (1) Kann ein Kunde aufgrund von Krankheit oder anderweitigen Gründen nicht an einer gebuchten Veranstaltung/einem gebuchten Seminar

teilnehmen, ist er berechtigt, seine Buchung auf eine andere, dritte Person (Ersatzteilnehmer) zu übertragen. (2) Voraussetzung hierfür ist, dass der jeweilige Veranstaltungs- /Seminarpreis voll entrichtet wurde und der entrichtete Preis zur Erfüllung der Verpflichtungen des Ersatzteilnehmers beim Anbieter verbleibt. Ein Ersatzteilnehmer darf nur nach vorheriger Zustimmung durch den Anbieter gestellt werden. § 6 Durchführung von Veranstaltungen, Absage und Ausfall durch den Anbieter (1) Der Veranstaltungsort ist in der aktuellen Veranstaltungsbeschreibung oder im Bestätigungsschreiben angegeben. Teils kann der genaue Veranstaltungsort auch bis mindestens 1 Woche vor Beginn veröffentlicht werden; bei Firmenveranstaltungen ergibt er sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. (2) Im Falle eines behördlichen Verbots bereits gebuchter und bestätigter Veranstaltungen oder behördlicher Beschränkungen/Auflagen (z. B. während Pandemien, bei Fällen höherer Gewalt), ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden mit einem 6-monatigen Vorlauf binnen 12 Monaten nach dem ursprünglichen Termin der abgesagten Veranstaltung eine adäquate Ersatzveranstaltung anzubieten. Erst wenn binnen dieses Zeitraums kein Ersatzangebot erfolgt, ist der Kunde zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt. Ausgenommen hiervon ist das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Dem Kunden wird der Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung empfohlen. (3) Der Anbieter ist berechtigt, Veranstaltungs- und Seminaruhrzeiten im angemessenen Rahmen einseitig anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden gegebenenfalls spätestens 7 Tage im Voraus mitgeteilt. Die Gesamtveranstaltungsdauer wird dabei nicht reduziert. § 7 Kündigung, Laufzeit und Verzug (1) Der Vertrag hat die dem jeweiligen Kurs oder Coachingpaket (siehe Angebot/Rechnung) entsprechende feste Mindestlaufzeit. Ein freies, ordentliches Kündigungsrecht des Kunden während dieser Laufzeit wird ausgeschlossen. Die Kündigung eines bereits gestarteten Coachings ist ausgeschlossen. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien stets unberührt. (2) Fristen für die Leistungserbringung durch den Anbieter beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag vollständig beim Anbieter eingegangen ist und alle für die Dienstleistungen notwendigen Daten des Kunden vollständig vorliegen bzw. die erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden komplett erbracht wurden. Stammen Hinderungsgründe für die Leistungserbringung aus der Sphäre des Kunden (z. B. fehlende Zuarbeit,

nicht wahrgenommene Termine), bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters in voller Höhe unberührt. (3) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, behält sich der Anbieter das Recht vor, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrages zurückzubehalten (Leistungsverweigerungsrecht). (4) Ist der Kunde im Fall einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens einer fälligen Rate gegenüber dem Anbieter in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, die gesamte restliche Vergütung, die bis zum regulären Beendigungstermin fällig geworden wäre, als Schadensersatz geltend zu machen. § 8 Urheber- und Nutzungsrechte (1) Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Coaching-/Veranstaltungsunterlagen, Arbeitsmaterialien, Präsentationen sowie des Nachdrucks und der Vervielfältigung verbleiben beim Anbieter. Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung darf der Kunde die Unterlagen weder ganz noch teilweise reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten, Dritten zugänglich machen oder öffentlich wiedergeben (auch nicht für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung). (2) Etwaige Erlaubnisse zur Nutzung durch den Anbieter sind vorab per E- Mail anzufragen. Eine Erlaubnis bedarf der Text- oder Schriftform durch den Anbieter. (3) Der Kunde erhält an den vom Anbieter erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnissen (z. B. Dokumente, Videos, Zeichnungen, Materialien, Dateien) ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragslaufzeit und ausschliesslich für den persönlichen bzw. internen Gebrauch. Eine Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte wird ausgeschlossen. (4) Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäss Absatz 3 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der vollständigen Begleichung der dem Anbieter zustehenden Vergütung. Ist eine Ratenzahlung vereinbart, verbleiben die Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung aller Raten beim Anbieter. (5) Der Anbieter besitzt an allen Bildern, Filmen und Texten, die auf den unternehmenseigenen Webseiten, Unterlagen oder Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden, die exklusiven Urheber- und Verwertungsrechte. Eine Verwendung dieser Inhalte ohne ausdrückliche Zustimmung ist strikt untersagt und wird bei Verstoss zivil- und strafrechtlich verfolgt. § 9 Verhalten, Rücksichtnahme und Reputation (1) Die Parteien verpflichten sich zu einem respektvollen und professionellen Umgang im Rahmen der Coachings und Workshops.

(2) Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemässe oder sachgrundlose Äusserung über das Unternehmen Lanz-Coaching und dessen Dienstleistungen – insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen, Rufschädigungen und Schmähkritik (z. B. auf Bewertungsplattformen oder in sozialen Medien) – zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung Strafanzeige zu erstatten. § 10 Haftung Da der Erfolg von Coachings und Workshops massgeblich von der persönlichen Mitarbeit und Umsetzung des Kunden abhängt, ist eine Haftung für das Nichterreichen eines vom Kunden gewünschten wirtschaftlichen oder persönlichen Erfolgs ausgeschlossen. § 11 Vorzeitiges Erlöschen und Wertersatz bei Dienstleistungen (1) Bei Verträgen über Dienstleistungen (z. B. Coaching-Pakete) erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert. (2) Gelingt die vollständige Erfüllung nicht innerhalb der Widerrufsfrist, hat der Kunde dem Anbieter bei einem wirksamen Widerruf Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Teilleistungen (z. B. bereits stattgefundene Coaching-Stunden) zu leisten, sofern der Kunde ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: Lanz-Coaching, Inh. Linda Lanz, Zu Lohbau 3, 51588 Nümbrecht, E- Mail: Support@lindalanz.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. eines mit der Post versandten Briefs oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. § 12 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Rechtswahl (1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in Textform vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschliesslich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die Bestätigung des Anbieters maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern (B2C) gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. (3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt (B2B), ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters (51588 Nümbrecht). (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (salvatorische Klausel). AGB Stand: [Mai 2026] © Lanz-Coaching